1 Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO₂-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO₂- Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. (Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter https://www.audi.lu/lu/web/de/wltp.html.)
Die WLTP-Werte sind seit dem 1. Januar 2021 verbindlich und ersetzen die NEFZ-Werte. Sonderausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifengröße usw.) können wichtige Fahrzeugparameter wie Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern. Wetterbedingungen, Verkehrsverhältnisse und das individuelle Fahrverhalten können den Kraftstoffverbrauch, den Energieverbrauch, die CO₂-Emissionen und die Fahrzeugleistung beeinflussen.
2 Kunden, die sich für den Transit Tarif registriert haben und einen vollelektrischen Audi e-tron als Neufahrzeug erworben haben, sind von der Grundgebühr im ersten Jahr befreit. Ihr Neufahrzeug muss dabei entweder dem aktuellen oder dem Vorjahresmodelljahr entsprechen. Das Angebot gilt nur für die erste Vertragsanlage und kann nicht auf andere übertragen werden. Nach einem Jahr gelten die normalen Tarifbedingungen. Die Werbeaktion der Audi AG wird durch die Aktivierung Ihres Ladevertrags automatisch für ein Jahr in Kraft gesetzt. Eine Aktivierung ist bis zum 31.12.2022 möglich. Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge sind von diesem Angebot ausgenommen.
3 Die Ladeleistung ist abhängig von der Art des verwendeten Netzanschlusssteckers, der landesspezifischen Spannung und der Anzahl zur Verfügung stehender Phasen des Stromnetzes und der kundenspezifischen Hausinstallation. Sie kann daher individuell geringer ausfallen. Das Netzanschlusskabel mit Industriestecker und die Bedieneinheit des Ladesystems sind aufeinander abgestimmt und ermöglichen eine bestimmte Ladeleistung. Ein späterer Wechsel des Netzanschlusskabels zu einem anderen Industriestecker ist zwar technisch möglich, führt aber gegebenenfalls zu einer geringeren Ladeleistung.
4 Die Ladedauer der Batterie kann in Abhängigkeit von verschiedenen Faktoren wie z. B. der Umgebungstemperatur, der Verwendung anderer landesspezifischer Stecker und der Nutzung der Vorkonditionierungsfunktion (z. B. einer ferngesteuerten Klimatisierung des Fahrzeugs) variieren. Bei der Verwendung von Haushaltssteckern ist die Ladeleistung durch das e-tron Ladesystem begrenzt.
5 * Verbrauchs- und Emissionswerte:Audi A3 Sportback 40 TFSI e quattro:Kraftstoffverbrauch kombiniert: 1,5–1,4 l/100 km; Stromverbrauch kombiniert: 13,8–13,0 kWh/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert: 34–30 g/km
Audi A6 Limousine 55 TFSI e quattro:Kraftstoffverbrauch kombiniert: 2,1–1,9 l/100 km; Stromverbrauch kombiniert: 17,9–17,4 kWh/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert: 47–43 g/km
Audi A6 Avant 55 TFSI e quattro:Kraftstoffverbrauch kombiniert: 2,1–1,9 l/100 km; Stromverbrauch kombiniert: 18,1–17,6 kWh/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert: 48–44 g/km
Audi A7 Sportback 50 TFSI e quattro:Kraftstoffverbrauch kombiniert: 2,1–1,8 l/100 km; Stromverbrauch kombiniert: 18,0–16,6 kWh/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert: 48–40 g/km
Audi A8 60 TFSI e quattro:Kraftstoffverbrauch kombiniert: 2,4–2,2 l/100 km; Stromverbrauch kombiniert: 19,0–18,7 kWh/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert: 54–50 g/km
Audi A8 L 60 TFSI e quattro:Kraftstoffverbrauch kombiniert: 2,4–2,2 l/100 km; Stromverbrauch kombiniert: 19,0–18,7 kWh/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert: 54–51 g/km
Audi Q5 50 TFSI e quattro S tronic:Kraftstoffverbrauch kombiniert: 2,2–2,0 l/100 km; Stromverbrauch kombiniert: 18,1 kWh/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert: 49–46 g/km
Audi Q5 55 TFSI e quattro S tronic:Kraftstoffverbrauch kombiniert: 2,2–2,0 l/100 km; Stromverbrauch kombiniert: 18,2–17,5 kWh/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert: 49–46 g/km
Audi Q7 55 TFSI e quattro:Kraftstoffverbrauch kombiniert: 3,0–2,8 l/100 km; Stromverbrauch kombiniert: 22,9–21,9 kWh/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert: 69–64 g/km
Audi Q8 55 TFSI e quattro:Kraftstoffverbrauch kombiniert: 2,8–2,6 l/100 km; Stromverbrauch kombiniert: 22,9–21,9 kWh/100 km; CO₂-Emissionen kombiniert: 63–59 g/km
Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2- Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. (Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter https://www.audi.lu/lu/web/de/wltp.html.)
Die WLTP-Werte sind seit dem 1. Januar 2021 verbindlich und ersetzen die NEFZ-Werte. Sonderausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifengröße usw.) können wichtige Fahrzeugparameter wie Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern. Wetterbedingungen, Verkehrsverhältnisse und das individuelle Fahrverhalten können den Kraftstoffverbrauch, den Energieverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrzeugleistung beeinflussen.
Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen.
Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.
6 Die Funktion setzt voraus, dass der individuell abgeschlossene Stromvertrag des Kunden mit dem Energieversorger unterschiedliche Strompreise, z.B. Tag- oder Nachttarife beinhaltet. Die Information über die unterschiedlichen Strompreise muss durch den Kunden in seinem myAudi Account oder einem kompatiblem Home Energy Management System (HEMS) hinterlegt werden.
7 22 kW AC Laden erfordert die fahrzeugseitige Sonderausstattung eines On-board-Ladegeräts bis 22 kW (AC); optional verfügbar für den Audi e-tron 55 bzw. Audi e-tron Sportback 55; über den genauen Einsatztermin im e-tron 50 bzw. Audi e-tron Sportback 50, Audi e-tron S, Audi e-tron Sportback S sowie Audi e-tron GT und Audi RS e-tron GT informieren Sie sich bitte bei Ihrem Audi Partner. Das Ladesystem connect ist voraussichtlich ab Ende 2021 für den Audi Q4 e-tron und Audi Q4 e-tron Sportback erhältlich. Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem Audi Partner.
8 Die Funktion setzt das Vorhandensein eines kompatiblen Home Energy Management Systems (HEMS) und einer Photovoltaik-Anlage voraus. Dieses wird nicht durch die AUDI AG angeboten und ist nicht Bestandteil des Lieferumfangs. Um eine volle Kompatibilität gewährleisten zu können arbeitet die AUDI AG mit den zwei führenden Anbietern von Home Energy Management Systemen Hager Group und SMA Solar Technology AG zusammen.
9 Erfordert die Registrierung und den Abschluss eines Hauptnutzervertrages bei myAudi sowie die Hauptnutzernominierung im Fahrzeug MMI. Die Verifizierung und Anmeldung als Hauptnutzer stellt sicher, dass Sie die Fahrzeugsteuerung (beispielsweise das Ver- und Entriegeln per App) nutzen können. Die Nominierung des Hauptnutzers im Fahrzeug MMI, d.h. die Verknüpfung von Ihrem myAudi Account und Ihrem Audi, ist erforderlich, um die Abfahrtszeit in der App einzustellen und an Ihren Audi zu übermitteln.
10 Ein Angebot der Volkswagen Group Charging GmbH (Elli).
11 Um die zusätzlichen Online-Funktionalitäten zu nutzen, benötigen Sie einen myAudiZugang sowie die myaudiApp.
12 Zugang und Netzwerk: Die Anzahl der zugänglichen Ladepunkte wird kontinuierlich weiterentwickelt. Der e-tron Charging Service ist nur für elektrifizierte Modelle der Marke Audi nutzbar (Voraussetzung ist eine Fahrzeugidentifikationsnummer). Europaweiter Zugang: Der e-tron Charging Service steht in 24 europäischen Ländern zur Verfügung, ein Angebot für weitere Länder ist in Planung. Die Anzahl der angebotenen Ladepunkte wird kontinuierlich weiterentwickelt, ist aber länderspezifisch und abhängig vom Ausbaugrad der zur Verfügung stehenden Infrastruktur. Es besteht kein Anspruch darauf an jedem Ladepunkt in einem Land Zugang zu erhalten. Die AUDI AG übernimmt keine Gewährleistung für den Betrieb, die Verfügbarkeit, die Ladeleistung und sonstige Eigenschaften der Ladeinfrastruktur. Die Standortinformation über die Anzahl der Ladepunkte wird regelmäßig aktualisiert, ein Anspruch auf Vollständigkeit besteht nicht. Die e-tron Charging Service-Kundenkarte kann erst 24 Stunden nach Kartenaktivierung im Netzwerk verwendet werden. Innerhalb der ersten 24 Stunden kann die Karte ggf. mit lokalen Einschränkungen verwendet werden. Die Authentifizierung mittels myAudi App (QRCode auf dem Ladepunkt) erfordert eine aktive Funk- und Internetverbindung. Diese Authentifizierungsmethode steht nicht an allen Ladepunkten zur Verfügung. Preise innerhalb einzelner europäischer Länder sind vereinheitlicht, können aber vom Preis in Deutschland abweichen. Aktuelle Tarif- und Vertragsinformationen für Ihr Land erhalten Sie unter www.e-tron.charging-service.audi.
Der Audi e-tron Charging Service ist ein Angebot der Digital Charging Solutions GmbH (Mies-van-der-Rohe-Straße 6, 80807 München, Deutschland).
13 Kunden, die sich für den Transit-Tarif registriert haben und einen vollelektrischen Audi e-tron als Neufahrzeug erworben haben, sind von der Grundgebühr im ersten Jahr befreit. Ihr Neufahrzeug muss dabei entweder dem aktuellen oder dem Vorjahresmodelljahr entsprechen. Das Angebot gilt nur für die erste Vertragsanlage und kann nicht auf andere übertragen werden. Nach einem Jahr gelten die normalen Tarifbedingungen. Die Werbeaktion der Audi AG wird durch die Aktivierung Ihres Ladevertrags automatisch für ein Jahr in Kraft gesetzt. Eine Aktivierung ist bis zum 31.12.2021 möglich. Plug-In-Hybrid-Fahrzeuge sind von diesem Angebot ausgenommen.
14 Die Mindestvertragslaufzeit beträgt 12 Monate. Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von zwei Wochen zum Ende der jeweiligen Vertragsdauer gekündigt werden. Wird der Vertrag nicht fristgerecht gekündigt, verlängert sich die Vertragslaufzeit um weitere 12 Monate.
15 Enthält auch das HPC Angebot weiterer HPC Anbieter in der Markteinführungsphase
16 Die Standgebühr wird erhoben, damit die Ladesäule nach der regulären Ladedauer wieder für andere Nutzer freigegeben wird.
17 Für die folgenden Ladestationsbetreiber fällt keine Standgebühr an: Allego, AUDI Aktiengesellschaft, chargecloud GmbH, Dortmunder Energie- und Wasserversorgung, eins energie in sachsen GmbH & Co. KG, EnBW Energie Baden-Württemberg AG, ENBW Ostwürttemberg DonauRies AG, Energie Calw GmbH, Energiedienste der Landeshauptstadt Stuttgart GmbH, EVH GmbH, Fastned, HEOS Object GmbH & Co. KG, Innogy, Mainova AG, MVV Energie AG, Stadtwerke Göttingen AG, Stadtwerke Ingolstadt Energie GmbH, Stadtwerke Kiel, Stadtwerke München GmbH, Stadtwerke Solingen GmbH, Stadtwerke Tübingen GmbH, Stadtwerke Winsen (Luhe) GmbH, Stromnetz Hamburg GmbH, Virta, WEMAG AG. Für alle anderen Ladestationsbetreiber wird eine Standgebühr nach 3 Stunden fällig.
18 Die Ladedauer der Batterie kann in Abhängigkeit von verschiedenen Faktoren wie z. B. der Umgebungstemperatur, der Verwendung anderer landesspezifischer Stecker und der Nutzung der Vorkonditionierungsfunktion (z. B. einer ferngesteuerten Klimatisierung des Fahrzeugs) variieren. Bei der Verwendung von Haushaltssteckern ist die Ladeleistung durch das e-tron Ladesystem begrenzt.
19 Verbrauchs- und Emissionswerte:Audi e-tron 50 quattro: Stromverbrauch kombiniert in kWh/100 km: 25,8 - 21,7 (WLTP); CO₂-Emissionen kombiniert in g/km: 0
Audi e-tron Sportback 50 quattro: Stromverbrauch kombiniert in kWh/100 km: 25,5 - 21,0 (WLTP); CO₂-Emissionen kombiniert in g/km: 0
Audi e-tron 55 quattro: Stromverbrauch kombiniert in kWh/100 km: 26,1 - 22,2 (WLTP); CO₂-Emissionen kombiniert in g/km: 0
Audi e-tron Sportback 55 quattro: Stromverbrauch kombiniert in kWh/100 km: 25,9 - 21,5 (WLTP); CO₂-Emissionen kombiniert in g/km: 0
Die angegebenen Verbrauchs- und Emissionswerte wurden nach den gesetzlich vorgeschriebenen Messverfahren ermittelt. Seit dem 1. September 2017 werden bestimmte Neuwagen bereits nach dem weltweit harmonisierten Prüfverfahren für Personenwagen und leichte Nutzfahrzeuge (Worldwide Harmonized Light Vehicles Test Procedure, WLTP), einem realistischeren Prüfverfahren zur Messung des Kraftstoffverbrauchs und der CO2-Emissionen, typgenehmigt. Ab dem 1. September 2018 wird der WLTP den neuen europäischen Fahrzyklus (NEFZ) ersetzen. Wegen der realistischeren Prüfbedingungen sind die nach dem WLTP gemessenen Kraftstoffverbrauchs- und CO2- Emissionswerte in vielen Fällen höher als die nach dem NEFZ gemessenen. (Weitere Informationen zu den Unterschieden zwischen WLTP und NEFZ finden Sie unter https://www.audi.lu/lu/web/de/wltp.html.)
Die WLTP-Werte sind seit dem 1. Januar 2021 verbindlich und ersetzen die NEFZ-Werte. Sonderausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifengröße usw.) können wichtige Fahrzeugparameter wie Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern. Wetterbedingungen, Verkehrsverhältnisse und das individuelle Fahrverhalten können den Kraftstoffverbrauch, den Energieverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrzeugleistung beeinflussen.
Aktuell sind noch die NEFZ-Werte verpflichtend zu kommunizieren. Soweit es sich um Neuwagen handelt, die nach WLTP typgenehmigt sind, werden die NEFZ-Werte von den WLTP-Werten abgeleitet. Die zusätzliche Angabe der WLTP-Werte kann bis zu deren verpflichtender Verwendung freiwillig erfolgen. Soweit die NEFZ-Werte als Spannen angegeben werden, beziehen sie sich nicht auf ein einzelnes, individuelles Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes. Sie dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Zusatzausstattungen und Zubehör (Anbauteile, Reifenformat usw.) können relevante Fahrzeugparameter, wie z. B. Gewicht, Rollwiderstand und Aerodynamik verändern und neben Witterungs- und Verkehrsbedingungen sowie dem individuellen Fahrverhalten den Kraftstoffverbrauch, den Stromverbrauch, die CO2-Emissionen und die Fahrleistungswerte eines Fahrzeugs beeinflussen. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH, Hellmuth-Hirth-Str. 1, D-73760 Ostfildern oder unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist.