36 Monate Audi Reifengarantie
Die Audi Reifengarantie stellt sicher, dass Ihr Fahrzeug nach einem Reifenschaden schnell wieder auf die Straße kommt.
Ersatzleistung
Die Berechnungsgrundlage für Ihren Entschädigungsanspruch setzt sich aus dem ursprünglichen Kaufpreis des beschädigten Reifens sowie der seit dem Kauf des Reifens oder des Komplettrads bis zum Zeitpunkt der Beschädigung verstrichenen Zeit zusammen. Voraussetzung für die Erstattung ist der Kauf des neuen Reifens bei einem teilnehmenden Audi Partner in Luxemburg. Die Audi Reifenversicherung gilt nicht für werkseitig montierte Reifensätze und nicht bei grober Fahrlässigkeit des Fahrers oder des Fahrzeughalters. Der Restwert von Pkw-Reifen wird wie folgt berechnet:
* des ursprünglichen Nettobetrags des Reifens, zuzüglich Mehrwertsteuer.
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