Abschaltung der 2G/3G-Netze

Einzelne Mobilfunknetzbetreiber haben öffentlich angekündigt, ihre 2G- und 3G-Netze schrittweise abzuschalten. Der Zeitplan kann sich je nach den Entscheidungen der Mobilfunknetzbetreiber ändern. Diese Abschaltung hat Auswirkungen auf Fahrzeugfunktionen, die auf 2G- und 3G-Konnektivität angewiesen sind, wie beispielsweise Audi connect und das gesetzliche Notrufsystem. Fahrzeuge aus anderen europäischen Ländern, die in betroffene Länder einreisen, sind ebenfalls betroffen (grenzüberschreitender Verkehr).
Die Entscheidung zur Abschaltung der 2G- und 3G-Netztechnologie liegt im Ermessen der Mobilfunknetzbetreiber und liegt daher außerhalb des Einflussbereichs und der Kontrolle der AUDI AG.
FAQ
AUDI AG hat keinen Einfluss auf die Entscheidung zur Abschaltung der Netze; diese liegt ausschließlich in der Verantwortung der Mobilfunknetzbetreiber. Die Abschaltung erfolgt hauptsächlich aus folgenden Gründen:
Frequenznutzung: Die derzeit von 2G- und 3G-Netzen genutzten Frequenzbänder sind begrenzt und wertvoll. Durch die Abschaltung dieser älteren Netze können die frei werdenden Frequenzen für modernere Technologien wie 4G und 5G genutzt werden.Technologischer Fortschritt: 2G und 3G sind veraltete Technologien, die den heutigen Anforderungen an Bandbreite und Kapazität nicht mehr gerecht werden. Die Abschaltung ermöglicht es den Netzbetreibern, ihre Ressourcen auf die Entwicklung und den Ausbau modernerer Netze zu konzentrieren.
Auf Basis des aktuellen Planungsstands der Anbieter wird erwartet, dass die Abschaltung schrittweise bis Ende 2025 erfolgt, zunächst in Schweden, Island und der Schweiz sowie in den Niederlanden bis Ende 2026.
Anbieter kündigen Abschaltungen in der Regel kurzfristig an. AUDI AG hat keinen Einfluss auf die Entscheidung zur Abschaltung der Netze; diese liegt ausschließlich in der Verantwortung der Mobilfunknetzbetreiber.
Zur Vorbereitung auf angekündigte Netzabschaltungen durch Mobilfunknetzbetreiber können Verlängerungslizenzen für betroffene Servicepakete in einzelnen Ländern aus dem Audi Functions Store entfernt werden.
Audi Fahrzeuge, die vor dem Modelljahr 2025 produziert wurden und entweder mit einem 3G-Telematikmodul oder frühen 4G-Telematikmodulen ausgestattet sind, die für Sprachanrufe auf eine 2G- oder 3G-Netzverbindung angewiesen sind, können betroffen sein.
Die betroffenen Modelljahre können je nach verbautem Steuergerät, verfügbaren Lizenzen im jeweiligen Markt und Modell variieren.
Um festzustellen, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist, wenden Sie sich bitte an Ihren Audi Partner.
Alle Dienste, die eine Mobilfunkverbindung benötigen, können betroffen sein, zum Beispiel:Audi connect Dienste können nicht mehr genutzt oder verlängert werden.Live-Verkehrsinformationen stehen nicht mehr zur Verfügung.Kundentelefonie über eine vom Kunden eingelegte SIM-Karte ist nicht mehr möglich (Bluetooth weiterhin verfügbar).Dienste, die eine Sprachverbindung benötigen, wie der gesetzliche Notruf oder der Audi connect Notruf sowie die Online-Pannenhilfe, können möglicherweise nicht mehr funktionieren.Der Kauf von FoD im Audi Functions Store ist möglich (einschließlich Zahlungsabwicklung), die Aktivierung neuer FoD-Dienste ist jedoch nicht möglich, wenn das Fahrzeug offline ist. Vermeiden Sie daher einen Kauf, wenn Ihr Fahrzeug betroffen ist und noch kein Softwareupdate erhalten hat.Bereits aktivierte FoD-Dienste werden fahrzeugseitig deaktiviert, sobald ihre Laufzeit endet oder wenn das Fahrzeug 60 Tage ununterbrochen offline war – je nachdem, was zuerst eintritt. Sobald das Fahrzeug wieder online ist (z. B. bei Einreise in ein Land, in dem 2G/3G noch verfügbar ist), werden FoD-Dienste mit bestehender Laufzeit im Fahrzeug wieder aktiviert. FoD-Dienste mit lebenslanger Laufzeit sind nicht betroffen.
Je nach Fahrzeug können Hinweismeldungen im MMI-Display oder Warnungen im Kombiinstrument angezeigt werden. Bei aktiven FoDs erhalten Kunden nach 40 Tagen im Offline-Modus eine MMI-Benachrichtigung mit der Aufforderung, das Fahrzeug wieder online zu verbinden, um eine Unterbrechung der Dienste zu vermeiden. Bleibt das Fahrzeug offline, werden FoDs nach 60 Tagen automatisch deaktiviert und eine entsprechende Meldung angezeigt.
Es sind keine Funktionseinschränkungen zu erwarten, abhängig von der Abdeckung der verbleibenden Mobilfunknetzbetreiber.
Der gesetzliche Notruf war aufgrund regulatorischer Vorgaben an das 2G/3G-Netz gebunden.
Werden diese Netze in einem Land vollständig abgeschaltet und betreibt kein alternativer Anbieter mehr ein 2G- oder 3G-Netz, funktioniert der gesetzliche eCall nicht mehr, auch wenn die Notruftaste im Fahrzeug weiterhin als aktiv angezeigt wird und gegebenenfalls grün leuchtet.
Dies bedeutet, dass das Fahrzeug beispielsweise bei einem erkannten Unfall keinen automatischen Alarm mehr an die Notrufzentrale sendet.
In neueren Fahrzeugen mit Audi connect Online-Servicepaketen kann der herstellereigene „Audi connect Notruf“ je nach Ausstattung den netzbedingten Wegfall des gesetzlichen Notrufs kompensieren. Hierfür kann ein Softwareupdate erforderlich sein. Bitte wenden Sie sich an Ihren Audi Partner, um zu klären, ob dies für Ihr Fahrzeug verfügbar ist.
112 ist die europaweit gültige Notrufnummer für akute Notfälle, die sofortige Hilfe durch Rettungsdienst, Feuerwehr oder Polizei erfordern.
Im Pannenfall wenden Sie sich bitte direkt an die Audi Pannenhilfe:Kostenfrei in Deutschland: 0800 AUDIHILFE (0800 283444533)Aus dem Ausland: 00800 AUDIHILFE* (00800 283444533) oder 0049 841 8948555Alternativ können Sie sich auch an Ihren lokalen Audi Partner wenden.*Die Kosten richten sich nach dem jeweiligen Tarif Ihres Telefonanbieters. Bei Anrufen aus dem Ausland können Roaming-Gebühren anfallen.
Der Austausch der eigenen SIM-Karte behebt das Problem nur dann, wenn der neue Mobilfunkanbieter weiterhin 2G- oder 3G-Netze unterstützt.
Ja, die myAudi App bleibt auf Ihrem Smartphone in der Regel funktionsfähig. Alle Funktionen der App, die einen Datenaustausch mit dem Fahrzeug erfordern, können jedoch beeinträchtigt sein – zum Beispiel das Senden von Navigationsdaten an das Fahrzeug.
Die Standheizung kann weiterhin im Fahrzeug betrieben werden und, abhängig von der Ausstattung, über die separate Fernbedienung. Die Fernbedienung über die myAudi App ist jedoch nicht mehr möglich, wenn das Fahrzeug keine Verbindung zu einem aktiven Mobilfunknetz herstellen kann.
Nach den Vorgaben des Gesetzgebers war der gesetzliche Notruf ursprünglich für 2G- und 3G-Netze ausgelegt. Werden diese Mobilfunknetze in einem Land vollständig abgeschaltet und betreibt kein alternativer Anbieter ein 2G- oder 3G-Netz, funktioniert der gesetzliche eCall nicht mehr. Audi erfüllt die regulatorischen Anforderungen in Bezug auf den eCall. Da der Gesetzgeber diese Einschränkung für betroffene Modelle akzeptiert, kann davon ausgegangen werden, dass die technische Verkehrstauglichkeit des Fahrzeugs nicht beeinträchtigt wird.
Das Ausmaß, in dem ein Modell tatsächlich von der Netzabschaltung betroffen ist, hängt von der verbauten Konnektivitätseinheit (Steuergerät) und der aktuellen Softwareversion des Fahrzeugs ab. Eine konkrete Aussage für jedes Fahrzeug kann daher erst nach Überprüfung der jeweiligen VIN getroffen werden.
Die Fahrzeug-Identifizierungsnummer (VIN) ist eine 17-stellige alphanumerische Seriennummer, die Ihr Audi-Fahrzeug eindeutig identifiziert.
Sie finden die VIN:im Türrahmen auf der Fahrerseiteunterhalb der Windschutzscheibe (Fahrerseite)am Lenksäulenbereich oder am Motorblockin den Fahrzeugdokumenten (Zulassungsbescheinigung, Serviceunterlagen)auf der Audi connect Aktivierungskarte